Das Startkapital ist für viele Gründungen der Knackpunkt: Wie hoch muss es sein? Woher soll es kommen? Wie bekommen Sie einen Kredit von der Bank oder Sparkasse? Was tun Sie, wenn Bank oder Sparkasse „nein“ sagen?
Es reicht meistens nicht aus, nur das Geld für die Büroausstattung, Geräte oder Waren zur Verfügung zu haben. Viele Gründerinnen und Gründer kalkulieren zu knapp und "verdursten" dann auf halber Strecke. Erstens laufen die Geschäfte am Anfang meistens nicht so, wie sie es sich erhofft haben. Oder es passiert etwas Unvorhergesehenes. Also: Auf jeden Fall die Anlaufphase und eine finanzielle Reserve mit einkalkulieren. Nutzen Sie dafür die Checklisten für den Kapitalbedarf im BMWi-Existenzgründungsportal.
Wie viel Geld haben Sie „auf der hohen Kante“? Wie viel davon können Sie in Ihr Unternehmen investieren? Ohne Eigenkapital geht so gut wie gar nichts, denn auch Banken und Sparkassen erwarten, dass Sie eigenes Geld in Ihr Unternehmen stecken. Notfalls warten Sie noch mit Ihrer Gründung und sparen zunächst etwas an.
Geld bekommen Sie von der Bank oder Sparkasse normalerweise nur dann, wenn Sie Ihnen dafür ein „Pfand“, also Sicherheiten, überlassen. Als „bankübliche Sicherheiten“ kommen ganz verschiedene Dinge in Frage, wie beispielsweise Wertpapiere, Kfz, Immobilien. Überlegen Sie genau, was sie als Sicherheit aus der Hand geben: Vorsicht bei der Wohnung oder einer Lebensversicherung, die der Altersvorsorge dient. Übrigens: Auch Bürgschaften gelten als Sicherheit. Erkundigen Sie sich bei der Bürgschaftsbank in Ihrem Bundesland.
Bei kleineren Beträge kommen Geldgeber aus dem Familien- oder Freundeskreis in Frage. Einzelpersonen können sich auch als stille Teilhaber am Unternehmen beteiligen. Ansonsten gehören Banken und Sparkassen zu den typischen Kapitalgebern für Existenzgründerinnen und -gründer. Für größere Vorhaben kommen auch mittelständische Beteiligungsgesellschaften, Venture Capital-Gesellschaften oder auch Business Angels in Frage.) besonders für Gründungen im Technologiebereich, die richtig teuer sind.
Der Bund bietet über die KfW Bankengruppe - die Bundesländer bieten über ihre Förderinstitute (z. B. Investitionsbanken) Förderdarlehen zu günstigen Konditionen an. Die Darlehen haben meistens niedrigere Zinsen als Bankkredite. Und Sie müssen meist erst nach einer mehrjährigen Anlaufphase mit der Tilgung, also der Rückzahlung des Darlehens, beginnen. Beantragt werden die Förderdarlehen immer bei den Banken und Sparkassen.
Der Mikrokreditfonds Deutschland bietet außerdem in Verbindung mit intensiver Beratung Kleinkredite an. Ansprechpartner sind hier die so genannten Mikrofinanzierer.
Für Gründerinnen und Gründer, die Arbeitslosengeld I stellt die Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss zur Verfügung. ALG-II-Bezieher können ein Einstiegsgeld erhalten (kein Rechtsanspruch). Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Mit Hilfe eines Förderassistenten finden Sie ganz einfach diejenigen Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen.
Lassen Sie sich also unbedingt beraten: bei den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, der KfW Bankengruppe und dem Förderinstitut Ihres Bundesland. Bereiten Sie Ihr Bankgespräch gut vor. Im BMWi-Existenzgründungsportal finden Sie dazu ein spezielles eTraining. An den Kosten für eine kostenpflichtige Gründungs- oder Unternehmensberatung vor der Gründung beteiligt sich Ihr Bundesland mit einem Zuschuss.